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Geschäftsbedingungen 01.01.2002 |
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Die A. Hummelbrunner & Partner Werbe GesmbH im folgenden kurz Auftragnehmer genannt, bietet im Rahmen verfügbarer Ticketautomaten unter
2. Jede Platzierung von Tickets durch den
Auftragnehmer setzt die rechtzeitige schriftliche Auftragserteilung durch den Auftraggeber voraus. Aufträge
3. Der Auftragnehmer behält sich vor, einen Auftrag nach einheitlichen Grundsätzen anzunehmen oder abzulehnen. Auch bei rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen behält
sich der Auftragnehmer vor, Ticketplatzierungen wegen des Inhalts, ihrer Form, ihrer Qualität oder aus anderen Gründen, insbesondere wenn ihr Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßen
oder wenn die Platzierung der Tickets aus anderen Gründen nicht zumutbar ist, zurückzuweisen. Bei bereits erfolgter Bezahlung durch den Auftraggeber hat dieser lediglich einen Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Entgelts, weitere Ansprüche
sind ausgeschlossen, insbesondere Schaden-ersatzansprüche.
4. Der zur Abrechnung herangezogene Preis ist die Vergütung für den Druck und die Verteilung
der Tickets. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Werbesteuer und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Auftragnehmer berechnet und gewährt nur die in der jeweils gültigen
Preisliste genannten Preise, und Agenturvergütungen.
5. Der Beginn oder das Ende der Ausgabe der Tickets kann aus verschieden Gründen einer zeitlichen Schwankungsbreite von 3 –
4 Wochen bei Teilbelegungen unter 100.000 auch wesentlich darüber, unterliegen. Wird der Auftragnehmer mit der Erstellung der Tickets beauftragt, so beinhaltet der Grundpreis die Gestaltung laut
bestehender Preisliste. Weitergehende Gestaltungswünsche sowie Rechte an den produzierten Tickets werden soweit nicht schriftlich anders vereinbart gesondert
in Rechnung gestellt. Eine Tarifänderung im Laufe des Vertragsjahres tritt frühestens 4 Wochen nach Ankündigung gegenüber dem Auftraggeber in Kraft. Der Auftraggeber kann in einem solchen Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung vom
Vertrag zurücktreten. Er muß dies dem Auftragnehmer, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach der Bekanntgabe der Preise schriftlich erklären.
6. Rechnungen für die Platzierung von Tickets werden beim Start der Ausgabe der Tickets ausgestellt
und sind netto ohne Abzug binnen 14 Tagen fällig. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber nach Druckfreigabe eine Bankgarantie oder Anzahlung über mindestens 50% des Auftragsvolumens zu hinterlegen bzw. zu leisten. Bei Zahlung
binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2% Skonto gewährt. Eventuelle gesondert vereinbarte Produktions- und Fremdkosten sind jedoch sofort und ohne Abzug fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Auftragnehmer berechtigt, die Durchführung
des Auftrages zurückzustellen, ohne daß dadurch ein Ersatzanspruch des Auftraggebers entsteht. Der Auftragnehmer behält sich vor, den dadurch entstandenen Schaden dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Bei Zahlungsverzug und Stundung
werden Zinsen von 8% sowie die Kosten der Mahnung und Einbringlichmachung berechnet. 7. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Druckunterlagen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei, die in diesem Zusammenhang geltend gemacht werden. Ansprüche Dritter aus Urheberechtsverletzungen, und sonstige rechtliche Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit Werbeeinschaltungen gehen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers und hat dieser den Auftragnehmer im Falle der Inanspruchnahme schad- und klaglos zu halten.
8. Der Auftraggeber hat die Korrekturabzüge der Tickets unverzüglich auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dem Auftragnehmer eventuelle Fehler mitzuteilen,
andernfalls die Druckunterlage als genehmigt gilt. Erkennt Die A. Hummelbrunner & Partner Werbe GesmbH den Mangel an, wird der beanstandete Entwurf einmalig kostenfrei in auftragsgemäßer Form wiederholt. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Bei
Selbstlieferung der Druckunterlagen (auch Agentur) durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die Qualität der Druckunterlage vorab zu untersuchen. Für die Druckqualität wird keine Haftung übernommen. Kommen Tickets nicht
oder nicht auftragsgemäß bzw. falsch zur Verteilung, da Unterlagen nachweisbar nicht rechtzeitig, qualitativ mangelhaft oder falsch gekennzeichnet wurden, bleibt der Auftraggeber dennoch zur Bezahlung des vereinbarten Auftrages
verpflichtet. 9. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet für den Auftragnehmer drei Monate nach Verteilung der letzten Tickets, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung schriftlich getroffen worden ist. 10. Die bestätigten Verteilungszeiträume werden nach Möglichkeit eingehalten; doch kann eine Gewähr für die Verteilung zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht gegeben werden. Saisonbedingte Schwankungsbreiten von rund 14-30 Tagen können nicht ausgeschlossen werden. Muß eine Ticketplatzierung aus technischen oder sonstigen Gründen ausfallen oder fällt sie infolge technischer Störung aus, so wird sie nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt. Hierzu bedarf es der Zustimmung des Auftraggebers. In diesen genannten Fällen sind sowohl der Auftraggeber sowie der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall verpflichtet, dem Auftraggeber das auf die ausgefallene Ticketplatzierung entfallende gezahlte Entgelt zu erstatten. Ein weiterer Anspruch des Auftraggebers besteht nicht. 11. Stornomindestgebühren. Eine Stornierung durch den Auftraggeber ist vertraglich nicht vorgesehen und nicht zulässig. Lediglich in wichtigen Ausnahmegründen kann dies in Betracht kommen. Selbst dann ist aber jedenfalls eine Stornogebühr des Auftraggebers an den Auftragnehmer zu entrichten wie folgt: Bis zu 26 Wochen vor Beginn der Ticketverteilung 20%; 12 Wochen vor Beginn der Ticketverteilung 50% und 8 Wochen vor Beginn der Ticketverteilung 80% des Auftragsvolumens; grundsätzlich aber ab Freigabe der Ticketunterlagen 100% des Auftragsvolumens.
12. Die A. Hummelbrunner & Partner Werbe GesmbH behält sich vor, Ticketplatzierungen notfalls auf einen anderen Standort
in der selben Region als den vereinbarten zu verlegen oder
13. Verletzt der Auftraggeber, der Werbungstreibende oder deren Erfüllungsgehilfe eine Vertragspflicht, so hat der Auftraggeber die A. Hummelbrunner & Partner Werbe GesmbH von
14. Gerichtsstand ist Salzburg.
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